Online-Bestellungen: Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion muss eindeutig darauf hinweisen, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er darauf klickt. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungsverpflichtung noch vom Eintritt einer weiteren Bedingung abhängt. So der EuGH (Rs. C-400/22).

Online-Bestellung: Hinweis auf Zahlungsverpflichtung beim Anklicken von Bestell-Button oder entsprechender Funktion muss eindeutig sein


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