Wer als Anwältin oder Anwalt Gebühren unmittelbar gegenüber dem Gegner des eigenen Mandanten abrechnet, kann den Straftatbestand der Gebührenüberhebung erfüllen. Das hat das AG Brandenburg in einem jüngst veröffentlichten Urteil klargestellt (Az. 30 C 221/23). Darauf weist die BRAK hin.

AG Brandenburg: Honorarrechnung an Gegner als strafbare Gebührenüberhebung


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