Der BFH hat u. a. zu der Stellung genommen, ob das Finanzamt bei der Günstigerprüfung die tarifliche Einkommensteuer mit und ohne Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen hat oder ob es berechtigt ist, das Ergebnis nach Steueranrechnung i. S. von § 34c EStG zu vergleichen (Az. III R 34/19).