Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die aufgrund einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft von dieser veranlasste Zuteilung von Aktien eines dritten Unternehmens, verbunden mit einer zusätzlichen Zahlung, zu steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei den Anteilseignern führte, oder ob es sich um eine nach § 20 Abs. 4a EStG begünstigte Kapitalmaßnahme handelt (Az. VIII R 14/20).