Nach einer aktuellen Information des BMWi ist ab sofort die Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert worden. Der DStV begrüßt dies im Interesse der betroffenen Unternehmen.

Frist für die Endabrechnung bei der Neustarthilfe für prüfende Dritte verlängert


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy