Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob für die Höhe des fremdüblichen Zinssatzes die Rechtsfigur des sog. Rückhalts im Konzern bei Darlehensgewährungen von der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft und ob die Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO bei der Festlegung des Zinssatzes eine Rolle spielt (Az. I R 62/17).