Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Sperrfristverletzung i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG mit der Folge rückwirkenden Teilwertansatzes vorliegt, wenn im Rahmen einer mehrstöckigen Personengesellschaftsstruktur die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird, nachdem innerhalb von sieben Jahren zuvor eine Tochtergesellschaft (Klägerin) ein Grundstück zum Buchwert auf eine Enkelgesellschaft übertragen hatte (Az. IV R 36/18).