Das VG Hannover hat die Klage einer Online-Versandapotheke abgewiesen. Die Verarbeitung des Geburtsdatums im Bestellvorgang habe zumindest für solche Produkte zu unterbleiben, die keine altersspezifische Beratung erforderten (Az. 10 A 502/19).

Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen


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