Das OVG Berlin-Brandenburg hat die aktuelle Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Cottbus sowohl im Hinblick auf die dort festgelegten Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung als auch im Hinblick auf die Erweiterung des Anforderungsprofils für Tagespflegepersonen für unwirksam erklärt (Az. OVG 6 A 3/20).