Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sog. OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. 17 Sa 1067/21).
Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) und tariflicher Erschwerniszuschlag in der Reinigungsbranche