Das VG Trier hat der Klage eines ehemaligen Polizeibeamten, der sich gegen die Herabsetzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 v. H. auf 80 v. H. durch das beklagte Land Rheinland-Pfalz wendet, stattgegeben (Az. 1 K 1467/21.TR).

Herabsetzung der Erwerbsminderung rechtswidrig


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