Der VGH Kassel hat in zwei Verfahren festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat (Az. 1 A 863/18, 1 A 2704/20).

Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig


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