Bausparkassen dürfen für die Verwaltung der Bausparkonten kein Jahresentgelt verlangen – auch nicht in der Sparphase. Das hat das OLG Celle nach einer Klage des vzbv gegen die BHW Bausparkasse entschieden (Az. 2 U 1/19).

Gericht kippt Kontoentgelt bei Bausparverträgen


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