Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehört zur Förderung der Verständigung auch ein Hausgebärdensprachkurs, bei welchem die Gebärdensprache im häuslichen Umfeld unterrichtet wird. Anspruchsberechtigt können auch Menschen sein, deren Sprachfähigkeit hinsichtlich der Wortfindung oder dem Artikulationsvermögen beeinträchtigt ist. So entschied das LSG Hessen (Az. L 4 SO 218/21 B ER).

Hausgebärdensprachkurs für Vierjährige mit Sprachentwicklungsstörung ist als Leistung zur sozialen Teilhabe zu gewähren


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