Die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 06.04.2020 zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum sechsten Mal – bis zum 31.03.2022 – verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20/ 10004 :001).

Sechste Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden


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