Der BFH hatte sich mit Fragen zur Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auseinanderzusetzen (Az. X R 3/20).

BFH zur Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen


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