Privatpersonen sollen nach dem Willen des Bundesrates künftig besser vor missbräuchlichen Abfragen ihrer personenbezogenen Daten bei der Meldebehörde geschützt werden. Dazu sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates (20/337) die Voraussetzungen für die Erteilung einer Melderegisterauskunft nach den § 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes verschärft werden.