Der Bundesrat strebt eine Änderung der Verteilung des Steueraufkommens aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz an. Das bisher praktizierte jährliche Verteilungsverfahren soll – wie bei anderen Steuerarten auch üblich – auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/470).