Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das LG Düsseldorf nach einer Klage des vzbv gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden (Az. 12 O 34/21).
Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten