Eine beleuchtete Plakatanschlagtafel mit einer Werbefläche von 3,80 m x 2,80 m darf an der B 9 nicht errichtet werden. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 431/21.KO).

Keine Genehmigung für Werbeanlage an der B 9 bei Sinzig


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