Das AG München verurteilte Vermieter aus dem Landkreis Starnberg, ihren Mietern überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Zudem müsse die künftig zu zahlende Miete reduziert werden (Az. 453 C 22593/20).
Mieterpaar erhält aufgrund der Mietpreisbremse Geld zurück