Die EU-Kommission schlägt vor, die Übergangsfrist für das Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Dazu muss die Mehrwertsteuersystemrichtlinie geändert werden. Darauf weist der DStV hin.
Verlängerung der Übergangsfrist für Reverse-Charge-Verfahren bis Ende 2025