Das FG Niedersachsen hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken (sog. Trikotsponsoring) abzugsfähig sind (Az. 11 K 200/29).

Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Trikotsponsoring


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