Der Streaming-Dienst Netflix räumte sich über eine Vertragsklausel das Recht ein, die Abo-Preise zu ändern. Diese Klausel ist unzulässig. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 52 O 157/21).

Preisanpassungsklausel für Netflix-Abos ungültig


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