Das OLG Stuttgart hat einen Professor und seine Ehefrau zur Rückzahlung von Vergütungen für die Promotionsbetreuung einer Zahnärztin und eines Zahnarztes in Höhe von jeweils 17.850 Euro verurteilt (Az. 10 U 120/21 und 10 U 121/21).
Doktoranden Rückzahlung einer rechtswidrigen Vergütung für Promotionsbetreuungen zugesprochen