Ab 1. März 2022 gelten für Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen neue Regeln. Darauf weist das BMJ hin.
Stillschweigende Verlängerung eines Vertrags durch AGB? Ab dem 1. März gelten für Verbraucherverträge neue Regeln