Steuerstrafverfahren können lt. FinMin Baden-Württemberg künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich.

Einstellung von Steuerstrafverfahren jetzt auch durch gemeinnützige Arbeit


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