Das BMF teilt die Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer zwischen Deutschland und Belgien im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mit. Die Vereinbarung wird bis 30.06.2022 verlängert (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).

Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6. Mai 2020 – Besteuerung von Grenzpendlern


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