Wird ein serienmäßig tiefergelegtes Fahrzeug infolge einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, hat die Verbandsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast hierfür nicht einzustehen. Dies entschied das OLG Koblenz (Az. 12 U 1012/21).

Zu tief gelegt – keine Haftung der Verbandsgemeinde für Schäden an serienmäßig tiefergelegtem Ferrari infolge von Fahrbahnunebenheiten


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