Die Bundesregierung verteidigt die geplante Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs. Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 auf 520 Euro ermögliche auch nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden, argumentiert die Regierung (20/1181).