Die Bundesregierung führt den Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder ein und macht mit weiteren Anpassungen den Weg für die jährliche Rentenerhöhung am 1. Juli frei. Außerdem sieht der entsprechende Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1680) der Bundesregierung Verbesserungen für Menschen vor, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen.