Das BMF hat die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht und weist darauf hin, dass sich gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2022 (Stand: 30.03.2022, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) keine inhaltlichen Änderungen mehr ergeben haben (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :005).

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 (Anwendung ab dem 1. Juni 2022)


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