Der BGH hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen Restschadensersatz bei EU-Reimporten im sogenannten Dieselskandal zu gewähren ist (Az. VIa ZR 680/21).
BGH entscheidet über die Gewährung von Restschadensersatz bei EU-Reimport im sog. Dieselskandal