Der BFH hatte zu klären, ob durch die Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten in einem Klageverfahren gegen die auszulegende Einspruchsentscheidung auch Unanfechtbarkeit hinsichtlich eines im Einspruchsverfahren vorgetragenen, jedoch übersehenen und daher in der Einspruchsentscheidung nicht aufgeführten Streitpunktes eintritt oder ob diese Einspruchsentscheidung als Teileinspruchsentscheidung auszulegen ist, bei der hinsichtlich des nicht aufgeführten Streitpunktes keine Bestandskraft eingetreten ist (Az. XI R 39/19).

BFH zur Reichweite einer Erledigungserklärung – Teileinspruchsentscheidung


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy