Eine private Fahrt unter Cannabis-Einfluss, welche zum vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis führt, rechtfertigt bei einem Berufskraftfahrer die Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn dieser hierdurch seinen Arbeitsplatz verliert und im Anschluss Arbeitslosengeld beantragt. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 6 AL 5194/20).