Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager haftet der Lagerbetreiber auch dann, wenn die Vereinbarung mit dem Yacht-Eigentümer als „Miet-Vereinbarung“ bezeichnet wurde. So entschied das OLG Schleswig-Holstein (Az. 16 U 114/21).

Orkantief „Christian“: Winterlager haftet für beschädigte Yacht


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