Das OVG Niedersachsen hat Berufungen gegen eine Vielzahl von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zurückgewiesen, mit denen diese Klagen niedersächsischer Beamter auf Zahlung von Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung abgewiesen hatten (Az. 5 LB 59/20 u. a.).