Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Die Bundesregierung will Vermieterinnen und Vermieter ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf jetzt beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Entlastung für Mieterinnen und Mieter – Faire Aufteilung des CO2-Preises


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