Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt weitere sechs Monate. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten.

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang bis Ende Juni 2023 verlängert


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