Betroffene können von Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald es von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt. Das entschied das LG Frankfurt (Az. 2-03 O 325/22).

Ehrverletzung durch herabwürdigenden Tweet


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