Das BMF hat zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Stellung genommen (Az. IV C 7 – S-2163 / 21 / 10001 :002).
Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG – Neuregelung für die Wirtschaftsjahre ab 2023/2024