Die Folgen der Corona-Krise sind nach wie vor belastend. Das BMF hat mit Schreiben vom 12.12.2022 (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :006) daher einige entlastende Maßnahmen verlängert. Darauf weist der DStV aktuell hin.

Verlängerung einiger steuerlicher Corona-Maßnahmen


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