Die EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung verpflichtet die Bundesregierung, bis Jahresende eine Abgabe für fossile Energieunternehmen einzuführen. Diese Abgabe soll die aktuellen Übergewinne der besagten Unternehmen erfassen. Die Bundesregierung hat diese Vorgabe im Jahressteuergesetz 2022 umgesetzt, Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.