Ab 01.01.2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Außerdem wird die Digitalisierung von Meldeverfahren den Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringern. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt.