Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte (Az. 1 BvR 1623/17).
Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters ergangene Entscheidung wegen Erledigung erfolglos