Zum 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung.
Neues Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 1. Januar 2023: mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung