Der EuGH bestätigte das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat wohnen, dem öffentlichen Krankenversicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats beizutreten (Rs. C-535/19).
EuGH zum Beitritt zu einem öffentlichen Krankenversicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats