Das BMF-Schreiben enthält die Änderungen des UStAE in Abschnitt 8.2 (Az. III C 3 – S-7155-a / 20 / 10002 :003).

Steuerbefreiung für die Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG) – Leistungen für Zwecke der Luftsicherheitskontrollen zur Überprüfung von Fluggästen und Gepäck (sog. Fluggastkontrollen)


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