Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der gemäß Art. 39 Abs. 3 Buchst. a ZK zu ermittelnde Transaktionswert als Bedingung für das Kaufgeschäft über selbst eingeführte Waren auch die Kosten von vor Beginn der Produktion durchgeführten Warenanalysen umfasst, die von dem Abnehmer selbst in Auftrag gegeben und bezahlt worden sind (Az. VII R 24/19).