Der BFH hat bzgl. Kindergeld zu der Frage Stellung genommen, was bei einer gewerblichen Verpachtung als „ausgeübte inländische Tätigkeit“ i. S. d. Senatsurteils III R 5/17 vom 14.03.2018 anzusehen ist (Az. III R 11/20).
BFH: Kindergeldbezug aufgrund inländischer Einkünfte